Buchungsmöglichkeiten
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ferienwohnung mit "Stil & Charme"
Schöllingstraße 13,
47443 Moers
Michael Klöttgen und Frank Schwanz
(nachfolgend "Vermieter" genannt)
1. Geltungsbereich1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieter.1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen den Vermietern und dem Gast individuell vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch die Vermieter an- genommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt schriftlich, per Telefax oder per E-Mail.
2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er den Vermietern gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern den Vermietern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Preise und Leistungen
3.1 Die Vermieter sind verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferien- wohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Vermieter zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Aus- lagen der Vermieter gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können von den Vermietern geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zim- mer, der Leistung der Vermieter oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Vermieter dem zustimmen.
3.5 Rechnungen der Vermieter sind sofort nach Zugang ohne Ab- zug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug sind die Vermieter berechtigt, ge- genüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Ver- zugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Den Vermietern bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt dürfen die Vermieter eine Mahngebühr von 15 EUR erheben.
3.6 Die Vermieter sind berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu ver- langen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Vermieter sind ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Ferien- wohnung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwi- schenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung den Vermie- tern aufrechnen oder mindern.
3.8 Nach Zustandekommen des Vertrags (Buchungsbestätigung der Vermieter) ist der Gast dazu verpflichtet, eine Anzahlung des Zimmerpreises in Höhe von 50% mindestens jedoch 50,00 EUR binnen von 3 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung an die Vermieter per Überweisung auf das Konto der Vermieter zu zahlen.
3.9 Bei der Anreise ist muss der Gast die Differenz zwischen der geleisteten Anzahlung und dem gesamten Zimmerpreis vor Ort beim Einchecken entrichten. Es werden die Zahlungsmittel gem. 3.12 akzeptiert. Eine Überweisung des Restbetrags am Anreisetag ist ausdrücklich nicht zulässig.
3.10 Ab einer Buchung und einer Anreise binnen 7 Kalendertagen, ist der Gast unter Berücksichtigung von 3.11 verpflichtet den kom- pletten Zimmerpreis bei Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto der Vermieter zu überweisen.
3.11 Bei einer Buchung und Anreise binnen 3 Kalendertagen muss der Gast den kompletten Zimmerpreis vor Ort mit den in 3.12 be- schriebenen Zahlungsmitteln begleichen.
3.12 Akzeptierte Zahlungsmittel sind:
EC Maestro
VISA
MASTERCARD
AMERICAN EXPRESS
V-PAY
BAR ZAHLUNG
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Die Vermieter räumen dem Gast ein jederzeitiges Rücktritts- recht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung haben die Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.– Die Vermieter haben die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale gel- tend zu machen. Die Rücktrittspauschale ist wie folgt gestaffelt: Bei einem Rücktritt/Storno bis 1 Tag (24h) vor Anreise, wird der komplette Zimmerpreis als Stornogebühr einbehalten. Eine Erstat- tung der bis dahin entrichteten Zahlungen wird nicht gezahlt. Eine etwaige Differenz zwischen der geleisteten Anzahlung und dem kompletten Zimmerpreis ist als Stornogebühr sofort zur Zahlung fällig.Bei einem Rücktritt/Storno, der früher als 1 Tag vor Anreise erklärt wird, fallen keine Stornogebühren an. Die bis dahin geleistete An- zahlung bzw. der bis dahin entrichtete Preis wird komplett zurück erstattet.
5. Rücktritt der Vermieter
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.1 eingeräumt wurde, sind die Vermie- ter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Ver- trag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den ge- buchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage den Ver- mietern die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleis- tet, so sind die Vermieter gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag be- rechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Um- stände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;– die Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vermietungsleistung den reibungslosen Ge- schäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich die Vermieter zuzurechnen ist;– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;– die Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss we- sentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen die Vermieter nicht ausgleicht oder keine ausreichen- de Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche die Vermieter gefährdet erscheinen;
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.4 Die Vermieter haben den Gast von der Ausübung des Rück- trittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt einen Anspruch auf die Bereitstellung der zu- gesagten Zimmer.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 17:00 Uhr des verein- barten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 22:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, haben die Vermieter nach 22:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Den Vermietern steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung den Ver- mietern Hotel bis spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach können die Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stel- len. Dem Gast steht es frei, den Vermietern nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung
7.1 Die Vermieter haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Vermieter ausschließlich wegen der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenser- satzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Ver- anstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwen- dungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haf- tung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Vermieter, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Vermieter übernehmen die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsen- dung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Scha- densersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Vermieter sind berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung ei- ner angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem loka- len Fundbüro zu übergeben.
7.5 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den ge- setzlichen Bestimmungen.